Mit der Auftragserteilung an uns (Bayer Marketing / promoclub.de - im nachfolgenden BM genannt) gelten die Geschäftsbedingungen für Werbeverträge/Dienstleistungsverträge
als anerkannt:
A. Geschäftsbedingungen
Gegenstand der Geschäftsbedingungen für Werbeverträge ist der Vertrag über die Tätigkeit des Unternehmens Bayer Marketing, die diese auf den Gebieten
der Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung, Werbemittlung und des Marketing Interims-Management für andere Unternehmen oder sonstige Auftraggeber durchführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, soweit sie mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht kollidieren.
1. Auftragsannahme, Auftragserteilung, Ausführung, Sonderwünsche
(1)Ein Vertrag kommt gemäß schriftlicher Bestätigung bzw. Vertragsunterzeichnung durch BM zustande. Spaetestens zum Zeitpunkt der Freigabe eines PDF zum Druck durch den Auftraggeber gitl der Auftrag als verbindlich erteilt.
In der Regel wird ein Angebot erstellt.Dies gilt auch für Vertragsänderungen.
(2) Mit der Auftragserteilung an BM erklärt der Auftraggeber, dass ihm das Urheber- und/oder Nutzungsrecht an allen mit der Ausführung in Zusammenhang stehenden Werken uneingeschränkt zusteht. Auf eventuell kollidierende Drittrechte hat der Auftraggeber BM bereits bei Auftragserteilung ausdrücklich hinzuweisen.
(3) Alle Aufträge werden im Rahmen der BM jeweils zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten nach freiem gestalterischen Ermessen unverzüglich ausgeführt.Der Marketing-Interims Einsatz bedarf der schriftlichen Bestätigung.
(4) Sonderwünsche aller Art (z.B. Gestaltung, Ausführung, Farbe) sowie bestimmte Terminvorgaben sind nur dann für BM verbindlich, wenn diese schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart wurden.
1A. Interim-Einsatz
Bei Tageseinsätzen werden neun Stunden inkl. Pausen als vereinbart zugrunde gelegt. Mehr- und Wochenendarbeiten werden gesondert berechnet.
Erfolgt der Interim Einsatz beim Auftraggeber vor Ort sind Reisekosten sowie Übernachtungskosten/Spesen zu übernehmen. Für einen seitens des
Kunden gebuchten und später stornierten Interim-Einsatz ist Schadenersatz in Höhe von bis zu 100% zu leisten, abhängig von der Stornierungsfrist.
2. Präsentationen
(1) Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch BM mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Werbungstreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Vereinbarungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar).
(2) BM ist berechtigt bereits bei Auftragannahme einen angemessenen Vorschuss auf das Präsentationshonorar zu verlangen.
(3) Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrags auf das BM Honorar angerechnet.
(4) Alle Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrechte an den im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei BM, falls es zur Berechnung
des Präsentationshonorars kommt.
(5) Werden jedoch alle präsentierten Arbeiten wie vereinbart (=voll) bezahlt, gehen die Verwertungsrechte gemäss Ziffer 5 dieser Vertragsbedingungen in vollem Umfang auf den Auftraggeber über.
3. Treuebindung und Geheimhaltung
(1)Die Treuebindung gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet BM zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichtete Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch BM.
(2) Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbetreibenden.
(3) BM ist zur Geheimhaltung aller im Zusammenhang bekannt gewordenen Personendaten und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet. Soweit diese dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet sich BM diese zur gleichen Sorgfalt.
(4) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
4. Konkurrenzausschluss
(1) BM verpflichtet sich, ihre Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt für die Dauer des ungekündigten Honorarvertrages auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im einzelnen schriftlich festzulegende Produkte und Dienstleistungen.
(2) Bei Gewährung eines Konkurrenzausschlusses ist BM darüber hinaus berechtigt eine angemessene Karenzentschädigung zu verlangen.
5. Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte
(1) Alle mit der gelieferten Arbeiten von BM zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte sowie Eigentumsrechte übertragt BM im Rahmen des Vertragszweckes auf den Auftraggeber, d.h. je nach Verwendungszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Eigentums- und/oder Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart.
(2) Nutzungs- und Eigentumsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht vollständig bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben - vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen - bei BM.
6. Versand, Reklamation, Gewährleistung, Lieferzeit
(1) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers; die Versandart steht im Ermessen von BM, wenn nicht anders vereinbart. Für Verzögerungen, die ihre Ursache im Organisationsbereich des Versandunternehmens haben, steht BM nicht ein.
(2) Alle Reklamationen sind BM unverzüglich, (fern-)schriftlich und detailliert bekannt zu geben. Der Auftraggeber ist im eigenen Interesse angehalten, die bemangelten Auftragsarbeiten sofort an BM zurückzugeben.
(3) Bei begründeten Reklamationen wird sich BM um schnellstmögliche Behebung des Reklamationsgrundes bemühen. Es werden maximal bis zu zwei Nachbesserungen durchgeführt.
(4) Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie unverschuldeten Betriebsstörungen auf Seiten des Auftraggebers oder
bei BM wird BM von der Lieferverpflichtung bzw. Leistungserbringung frei, wenn durch die vorbezeichneten Störungen die Lieferung oder die Leistung unmöglich wird. Wird BM gemäß dem vorstehenden Abschnitt von der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung frei, hat der Auftraggeber gleichwohl alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten, die zur Durchführung des Auftrags angefallen sind, zu übernehmen.
7. Mängel sind sofort, unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen zu melden. Verdeckte Mängel müssen spätestens innerhalb eines Jahres nach Ablieferung bzw. Abnahme gerügt werden. Kommt der Auftraggeber dieser Mitteilungspflicht nicht fristwahrend nach, so gilt die beanstandete Leistung
bzw. Ware als genehmigt und der Auftraggeber verliert jegliche Gewährleistungsrechte.
8. Haftung
(1) Im Rahmen der vertraglichen Aufgaben haftet BM dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Soweit BM verpflichtet ist, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Bedenken gegen die geplante Marketing- bzw. Werbemaßnahme hinzuweisen,
betrifft dies ausschließlich solche rechtlichen Bedenken, die von BM selbständig und ohne juristisches Fachwissen erkennbar sind; eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(3) Schäden aufgrund von Verletzung von gewerblichen oder urheberrechtlichen Vorschriften ersetzt BM keinesfalls, wenn der Auftraggeber seiner diesbezüglichen Mitteilungspflicht nicht oder nicht hinreichend nachgekommen ist; auf die obigen Ausführungen unter Nr. 1 (2) wird verwiesen.
9. Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen von BM sind innerhalb 8 Tage rein netto - ohne jeden Abzug - zahlbar.
(2) Bei Zahlungsverzug ist BM berechtigt Verzugszinsen in Hohe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu fordern.
Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleiben davon unberührt.
(3) Darüber hinaus kann BM einen Pauschsatz von 15.- Euro für jede weitere Mahnung verlangen.
(4)Bei einer Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber ist BM berechtigt, folgende Zahlungen zu fordern: 50% der vereinbarten Vergütung bei einer Absage bis zu einer Woche vor Beginn des Projektes. 80% der vereinbarten Vergütung bei einer Absage zwischen einer Woche und vier Tagen. 100% der vereinbarten Vergütung bei einer Absage ab 4 Tagen vor Projektbeginn. In jedem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die bereits angefallenen Fremdkosten zu übernehmen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Leipzig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.
11. Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen
(1) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bedingungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
12. Online Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Wir sind nicht bereit daran teilzunehmen.
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